Schnelle Hilfe bei Streitfällen rund um das Umzugsrecht

Langjährige Erfahrung

Zielgerichtete Lösungen

Zuverlässige Umsetzung

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Wir helfen Ihnen schnell bei

Schäden bei Umzügen

Schäden bei Montage

Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen

Abrechnungen und Rechnungsstellungen

Schadensersatz/Frautfracht

Einlagerung

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So einfach helfen wir Ihnen

1. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

2. Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3. Beratungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Unsere Vorteile für Sie

Langjährige Erfahrung

Als Kanzlei für Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von arbeitsrechtlichen Forderungen.

Zielgerichtete Lösungen

Bei der Bearbeitung unserer Fälle streben wir stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösungsfindung an, bleiben aber - wenn es notwendig ist - auch hartnäckig, damit Ihre Interessen angemessen vertreten sind.

Zuverlässige Umsetzung

Mandanten erhalten bei uns eine schnelle und zuverlässige Betreuung und Umsetzung, damit Sorgen und Fragen zügig geklärt und Fristen eingehalten werden.

Über Scheel&Jürgensen

Die Anwälte

Hans Heinrich Scheel

Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

  • Assessor in der Rechtsabteilung eines Industrieunternehmens ab 1976
  • Rechtsanwalt seit 1978
  • Schlichter beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Hattersheim seit 1985
  • Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht seit 2007
  • Regelmäßige Vorträge in Schulungsmaßnahmen der DMG AG, Flörsheim seit 2008

Sönke Jürgensen

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

  • Rechtsanwalt seit 2010
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2014
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2018
  • Syndikusrechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
  • Stv. Schlichter beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
  • Regelmäßige Vorträge Im Arbeits- und Sozialrecht im Auftrag der HERA Fortbildungs- GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, Frankfurt am Main

Leistungen

Umzugsrecht

Wir vertreten Umzugsunternehmen bei der Vertragsgestaltung und bei der Abwicklung von Umzugs- und Lagerverträgen im Zusammenhang mit dem Umzug bei nationalen und internationalen Umzügen. Wir übernehmen dabei die Schadensabwicklung und den Rechnungseinzug, im Ausland durch die Beauftragung von Partnerkanzleien.  

Schäden bei Umzügen

Haben Sie einen Umzug durchgeführt, bei dem Schäden verursacht worden sind oder der Umzugskunde Schäden behauptet? Wir prüfen die Nachweisbarkeit der Schäden und machen den Schadensersatz geltend, bzw. wehren Ansprüche ab.

Schäden bei Montage

Wurden neben dem Umzug auch noch andere Leistungen, z.B. die Montage von Schränken, der Küche oder die Installation von Lampen vereinbart? War der Aufbau nicht ordnungsgemäß, sind Schäden entstanden oder reklamiert der Kunde die fehlende Leistung oder Schlechtleistung? Wir prüfen diese Schäden und wehren Ansprüche für Sie ab.

Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen  

Im Umzugsrecht gelten neben der Haftung des Frachtführers noch weitergehende besondere Bestimmungen. Wir prüfen für Sie das Vorliegen der Voraussetzungen von Haftungsausschlüssen im Umzugsrecht oder einer Haftungsbegrenzung vor oder nach Durchführung des Umzuges. Besonderheiten bestehen zudem beim Abschluss eines Umzugsvertrages mit Verbrauchern. Für eine Prüfung bedarf es der Vorlage des Umzugsvertrages nebst AGB und weiteren Hinweisen, sowie die weitere Kommunikation zwischen den Vertragspartnern.

Fristen

Hat Ihr Kunde Schäden gemeldet sind enge Fristen zu beachten. Haben Sie einen Schaden entdeckt, sind sehr strenge Fristen zu beachten. Erkennbare Schäden sind am Tag der Ablieferung zu rügen!  Erheben Sie die Mängelrüge unverzüglich in schriftlicher Form. Wir beraten Sie gern.

Rechnungsstellung

Verweigert der Kunde die Zahlung einer Rechnung ohne Begründung oder wurden entgegen der vertraglichen Vereinbarung Abzüge vorgenommen, prüfen wir Verträge, Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Wichtig dabei, dass eine ausreichende Dokumentation der Leistung vorhanden ist. Wir übernehmen den Forderungseinzug oder begründen die Forderung gesondert.

Transport- und Speditionsrecht

Im Transport- und Speditionsrecht sind viele rechtliche Vorschriften unterschiedlicher Rechtsquellen heranzuziehen. Es sind neben nationalen Gesetzen und Verordnungen auch internationale Abkommen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vielzahl der Regelungen empfiehlt es sich so früh wie möglich einen Berater zu beauftragen, der hilft Fehler zu vermeiden und gute Lösungen zu entwickelnd.

Wir übernehmen die rechtliche Vertretung im gesamten Transport- und Speditionsrecht. Dies umfasst das deutsche Frachtrecht, den europäischen Straßentransport nach CMR, das Recht des Internationalen Luftverkehrs (nach Warschauer Abkommen und Montrealer Übereinkommen) und das Recht des internationalen Bahntransports nach CIM.  

Frachtvertrag

Wir erstellen und prüfen Frachtverträge für Sie. Dabei weisen wir auf relevante Lücken hin und machen Vorschläge für eine optimalere und sichere Vertragsgestaltung. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Umsetzung und Auslegung von Frachtverträgen, vertreten wir Frachtführer gegenüber Vertragspartnern.

Verlust von Frachtgut

Ist ein Container, Paket oder sonstiges Frachtgut nicht geliefert worden und verloren gegangen? Wir machen die Forderung gegenüber dem Frachtführer geltend. Hierzu benötigen wir den Frachtbrief, eine Aufstellung des Inhalts des Frachtgutes und eine entsprechende Wertermittlung.

Lagervertrag

Haben Sie Umzugs- oder Frachtgut eingelagert und kommt es zu Streitigkeiten bei Auslagerung über die Vergütung- oder den Aufwendungsersatz aus dem abgeschlossenen Vertrag? Haben Sie Schäden am eingelagerten Gut festgestellt oder wird ein Schaden angezeigt, der bereits vorher bestanden hat? In allen genannten Fällen unterstützen wir Sie bei der Prüfung, Durchsetzung oder Zurückweisung der Forderung. Liegen Beweisschwierigkeiten vor, verhandeln wir auch außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche. Nehmen Sie hier bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Abwicklung von Schäden über die Transportversicherung

Ist ein Schaden entstanden und wurde dieser Schaden bereits der Transportversicherung gemeldet, entweder durch den Frachtführer oder den Absender? Hat die Transportversicherung sich nicht gerührt oder die Übernahme des Schadens teilweise oder vollständig zurückgewiesen? Wir prüfen für Sie die Voraussetzung der Haftung und der Übernahme der Schäden durch die Transportversicherung. Hierzu benötigen wir eine Aufstellung und Bestätigung der Schäden, den Frachtbrief, die Versicherungsurkunde und Angaben zur Transportversicherung.

Pfand- und Zurückbehaltungsrechte

Häufig stellen sich für Frachtführer die Fragen derart, in welchen Fällen das Frachtgut nicht ausgeliefert und als Pfand durch den Frachtführer zurückbehalten werden darf.  Anschließend stellt sich die Frage, ob, wann und insbesondere wie das Frachtgut durch den Frachtführer verwertet werden darf. Wir beraten Sie und kümmern uns um die Abwicklung gegenüber dem Absender.

Schäden beim nationalen/internationalen Straßenverkehrstransport

Straßentransporte erfolgen häufig über Ländergrenzen hinweg. Es gelten dann je nach Transportart internationale Vorschriften, die auch in der Abwicklung von Vertrags- und/oder Schadensfällen beachtet werden müssen. Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur bei internationalem Straßenverkehrstransport, sondern auch bei nationalen Straßenverkehrstransporten, bei dem dann das deutsche Frachtrecht Anwendung findet.

Nationaler / Internationalen Luftverkehrstransport

Wir vertreten den Luftfrachtführer und Absender bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen aus dem Luftfrachtvertrag. Sind Sie Empfänger eine Leistung aus einem Luftbeförderungsvertrag, haben Sie keine Pflichten, aber eigene Rechte gegenüber dem Luftfrachtführer. Wir beraten alle Beteiligten umfassend über Rechte und Pflichten, aber auch über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder die Geltendmachung von Schadensersatz.  

Nationaler / Internationalen Bahntransport

Wir vertreten Beförderer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Absender auf Zahlung der Eisenbahnfracht und Ersatz sonstiger Beförderungskoten. Ist ein Schaden aufgetreten, vertreten wir den Beförderer auch gegenüber dem Absender und Versicherungsunternehmen oder dem Empfänger.

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