Allgemeine Mandatsbedingungen (AGB) der Rechtsanwaltskanzlei Scheel & Jürgensen, nebst Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

1. Geltungsbereich (1)
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch Rechtsanwalt Jürgensen an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgungen und Prozessführungen ist. (2) Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten. Mandanten können insoweit Verbraucher, als auch Unternehmer sein. (3) Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Mandatsverhältnis, Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung (1)
Das Mandat kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch Rechtsanwalt Jürgensen zustande. Bis zur Auftragsannahme bleibt Rechtsanwalt Jürgensen in seiner Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei. Ein Mandatsverhältnis kommt nicht zustande, wenn die Anfrage lediglich im Rahmen einer Informationsservicedienstleistung allgemein beantwortet wird. (2) Die Rechtsberatung und -vertretung von Rechtsanwalt Jürgensen bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen. (3) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die insoweit vereinbarte Tätigkeit ist nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich Rechtsanwalt Jürgensen erteilt. Rechtsanwalt Jürgensen ist berechtigt nach eigener Entscheidung Untervollmachten zu erteilen. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich Rechtsanwalt Jürgensen zu. (4) Rechtsanwalt Jürgensen ist verpflichtet, im Rahmen seiner Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist er berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. (5) Rechtsanwalt Jürgensen ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. (6) Die Beauftragung erfolgt unabhängig davon, ob eine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht.

3. Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) gilt das Widerrufsrecht wie folgt:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Widerrufsrecht muss durch eindeutige Erklärung (z.B. durch E-Mail, Telefax, Telefon oder einen Brief) gegenüber Rechtsanwalt Jürgensen unter folgenden Kontaktdaten erfolgen: Rechtsanwalt Sönke Jürgensen, Schulstr. 53, 65795 Hattersheim Telefon 06190/977507, Telefax 06190/977508, E-Mail: info@sj-rechtsanwaelte.de Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, den Widerruf oder die Information über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Rechtsanwälte als Dienstleister müssen aufgrund des Widerrufsrechts zunächst die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten, bevor mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen werden kann. Soll nach der Mandatsannahme oder nach dem Vertragsschluss die Dienstleistung unverzüglich beginnen, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu verlangen. Wenn Sie bei der Mandatierung ausdrücklich zustimmen, dass Rechtsanwalt Jürgensen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt, erlischt durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht.

4. Schweigepflicht, Korrespondenz und Datenschutz
(1) Rechtsanwalt Jürgensen ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
(2) Rechtsanwalt Jürgensen darf insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Änderungen der Adresse oder Postanschrift sowie der weiteren Kommunikationsdaten wie Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer sind unverzüglich mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigen Rechtsverlusten führen können.
(3) Rechtsanwalt Jürgensen ist befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Verschlüsselungen, dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.
(4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit elektronischen Medien wie z. B. E-Mail mit dem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein können. Rechtsanwalt Jürgensen und der Mandant sind sich trotz dieser bekannten Bedenken einig, dass die Korrespondenz per E-Mail bevorzugt genutzt werden soll, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.
(5) Die Rechtsanwälte sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
(6) Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen und durch den Mandanten angeben werden, ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass Mandatsinformationen an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten weitergeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung die Verpflichtung des Mandanten zu Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung von Rechtsanwalt Jürgensen aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1 Mio. EUR beschränkt (§ 51a BRAO). Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
(2) Rechtsanwalt Jürgensen hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München (www.allianz.de) unter Versicherungsnr. GHV 90/0457/9023527/230 abgeschlossen, die je Versicherungsfall 1 Mio. EUR abdeckt (max. 2 Mio. EUR pro Versicherungsjahr). Es besteht für jeden Einzelfall auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Mandanten die Möglichkeit eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung zu versichern.
(3) Die Haftung für das Mandat erstreckt sich ausschließlich auf die Anwendung deutschen Rechts. Für telefonische Auskünfte haftet Rechtsanwalt Jürgensen nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

6. Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant ist verpflichtet Rechtsanwalt Jürgensen vollständig, umfassend und rechtzeitig über die ihm bekannten Sachverhalte zu unterrichten, sodass eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung für Rechtsanwalt Jürgensen möglich ist. Angaben des Mandanten können ohne eigene Nachprüfung von Rechtsanwalt Jürgensen der Mandatsbearbeitung zugrunde gelegt werden. Über eigene Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner hat der Mandant Rechtsanwalt Jürgensen unverzüglich zu informieren.
(2) Sollte der Mandant Abwesenheiten planen, bei denen der Mandant nicht zu erreichen ist, sind die Abwesenheiten Rechtsanwalt Jürgensen mindestens eine Woche vorher mitzuteilen.
(3) Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche durch Rechtsanwalt Jürgensen zur Verfügung gestellte Unterlagen daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.

7. Vergütung, Vorschuss, Abtretung und Aufrechnung
(1) Die Vergütung von Rechtsanwalt Jürgensen erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann und wird im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese bedarf der Schriftform.
(2) Rechtsanwalt Jürgensen kann bereits bei Erteilung eines Mandats für die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen, unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern. Die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit kann von seiner Bezahlung abhängig gemacht werden. Kommt der Mandant in Zahlungsverzug ist er auch zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten verpflichtet. Das Recht von Rechtsanwalt Jürgensen zum Nachweis und auf Ersatz eines höheren Schadens bleibt unberührt.
(3) Der Mandant tritt aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse sicherheitshalber an Rechtsanwalt Jürgensen in Höhe der Honorarforderung ab. Rechtsanwalt Jürgensen wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat. (4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Rechtsanwalt Jürgensen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Beendigung des Mandatsverhältnis
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Mandatsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden. Der Vergütungsanspruch von Rechtsanwalt Jürgensen bleibt bestehen, soweit kein wichtiger Grund zur Kündigung besteht.
(2) Das Kündigungsrecht steht auch Rechtsanwalt Jürgensen zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, außer wenn das für die Bearbeitung des Mandats erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.



9. Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen
Für Rechtsanwalt Jürgensen gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Texte abrufbar unter www.brak.de unter der Rubrik Berufsrecht.
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
• Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit 1.7.2004 (RVG)
• Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bis 30.6.2004 (BRAGO)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Standesregeln der Rechtsanwälte in der EU

10. Datenschutz und personenbezogene Daten
Ausführliche Informationen zum Datenschutz, zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Betroffenenrechten über den folgenden Link abrufbar: www.sj-rechtsanwaelte.de/datenschutz.

11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Mandanten einschließlich dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Allgemeinen Mandatsbedingungen können Sie hier herunterladen: Download Allgemeine Mandatsbedingungen